SPD-Loreley begrüßt Entscheidung für den Kommunalen Entschuldungsfonds

Kommunales

In der jüngsten Verbandsgemeinderatssitzung haben alle Fraktionen dem Beitritt der Verbandsgemeinde Loreley zum Kommunalen Entschuldungsfonds, kurz KEF, des Landes zugestimmt. Die VG Loreley wird mit fast 185.000 Euro an dem Fonds mit einer Laufzeit von 15 Jahren teilnehmen. In dieser Zeit werden zwei Drittel der Summe aus dem Fonds getilgt und ein Drittel wird über Einsparungen der Verbandsgemeinde erbracht. Die SPD-Fraktion um ihren Vorsitzenden Karl-Heinz Lachmann (Kaub) stimmte einstimmig für den Beitritt zum Fonds.

Nachdem zunächst unklar war, ob die VG Loreley am Entschuldungsfonds teilnehmen kann, hat die zuständige Finanzabteilung die Teilnahme auf den Weg bringen können. Die SPD-Fraktion hatte mehrfach das Thema Entschuldung in die Diskussion eingebracht und sich für eine Teilnahme am KEF ausgesprochen. Der Beschluss wurde daher auch von den Fraktionsmitgliedern Lothar Laubach (Bornich) und Burkhard Struth (Oberkestert) sowie vom Ersten Beigeordneten Hans-Josef Kring (Lykershausen) begrüßt. "Die Initiative des Landes hilft den Kommunen einen Teil ihrer Schuldenlast abzutragen, damit sie auch in Zukunft handlungsfähig bleiben", ergänzte Carsten Göller (Nochern).

Im Rahmen des KEF können verschuldete Gemeinden ihre Liquiditätskredite zum Stichtag 31.12.2009 in den Fonds einbringen. Von der eingebrachten Summe muss dann ein Drittel von der Kommune selbst eingespart werden, ein weiteres Drittel wird über den kommunalen Finanzausgleich beigesteuert und das fehlende Drittel wird vom Land dazugegeben. Beim Land verantwortlich ist das Innenministerium mit Minister Roger Lewentz, der bei verschiedenen Terminen mit der örtlichen SPD die Entschuldungsmöglichkeit erläutert hat. Für alle 2258 Städte und Gemeinden im Land hat der KEF ein Gesamtvolumen von 3,852 Milliarden Euro. Mit dem Geld sollen zwei Drittel aller landesweit bestehenden Liquiditätskredite, vergleichbar mit einem Überziehungskredit eines Girokontos, über einen Zeitraum von 15 Jahren getilgt werden.