Die Förderung des Weinbaus und insbesondere des Steillagenweinbaus hat eine große Bedeutung für die Erhaltung unseres Landschaftsbildes im Mittelrheintal. Landtagsabgeordneter Roger Lewentz informierte den Vorstand der SPD-Loreley nun darüber, dass man sich in Mainz weiter für die Interessen des Steillagenweinbaus stark machen wolle.
Weinbau: Steillagenweinbau soll weiter unterstützt werden
Pressemitteilung
Bereits im vergangenen Jahr hatte sich die SPD Loreley gemeinsam mit Roger Lewentz und dem weinbaupolitischen Sprecher der Landtagsfraktion Wolfgang Schwarz dem Thema Weinbau mit einer Diskussionsveranstaltung gewidmet. Gegenstand der EU-Weinmarktreform ist unter anderem ein neues Pflanzungsrecht und damit einhergehend eine flexible Ausweitung der Anbauflächen für den Weinbau. Ab 2016 wird es zu einem Ende des bestehenden Anbaustopps kommen. Die Mitgliedsländer können dann bis zu einem Prozent ihrer Rebflächen für Neupflanzungen ausweisen. Insgesamt wäre aber in Rheinland-Pfalz eine Weinmengenausweitung der bisherigen Qualitätsausrichtung im Weinbau nicht förderlich. Die Agrarministerkonferenz hat in vergangenen August bereits beschlossen, dass diese Wachstumsrate für die großen Weinanbauregionen in Deutschland auf 0,5 Prozent festgesetzt werden soll. SPD und Grüne begrüßen in ihrem Antrag diese Entscheidung und fordert nun möglichst schnell eine einheitliche Rechtsgrundlage für das künftige Genehmigungsverfahren bei Neupflanzungen auf Bundesebene zu schaffen. Konkret soll darin für die jährlichen Neupflanzungen eine Obergrenze von 500 ha angestrebt werden.
Aufgrund der herausragenden Bedeutung des Steillagenweinbaus in Rheinland-Pfalz und in anderen europäischen Weinbauregionen für den langfristigen Erhalt der landschaftsprägenden und ökologisch wertvollen Kulturlandschaft möchte die Koalitionsfraktionen die Landesregierung auffordern sich für eine Privilegierung der Steilflächen gegenüber Flachlagen einzusetzen. Denn grundsätzlich wäre das ganze südliche Rheinland-Pfalz als potenzielle Rebfläche nutzbar. Es sollte zudem die grundsätzlich denkbare Möglichkeit eines innerbetrieblichen Verschiebens von Flächen weg von Steilflächen hin zu einer Neupflanzung in Flachlagen untersagt werden.
Nach dem Antrag im Landtag soll sich die Landesregierung außerdem dafür stark machen dass auf EU-Ebene ein neuer Fördertatbestand für Steillagenrebflächen eingeführt wird. Hierbei soll der Bund aufgefordert werden, zu prüfen, wie Steil- und Steilstlagen für den Weinbau gezielt unterstützt werden können.