LKW-Führerschein für Einsatzkräfte gilt jetzt bis 7,5 Tonnen

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Den Einsatzkräften von Feuerwehr, Rettungsdiensten und Technischem Hilfswerk wird es ermöglicht eine vereinfachte Fahrberechtigung für ihre Einsatzfahrzeuge von 4,75 bis 7,5 Tonnen zu erwerben. Dies beschloss nun das rheinland-pfälzische Kabinett. Nach Anfrage der örtlichen SPD um Bürgermeisterkandidat Carsten Göller und die beiden Fraktionsvorsitzenden Mike Weiland (Kamp-Bornhofen) und Karl-Heinz Lachmann (Kaub) bei Innenminister Roger Lewentz konnte der Staatsminister nun bestätigen, dass es den erweiterten Sonder-LKW-Führerschein für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte geben wird.

Eine Änderung der Landesverordnung über die Erteilung von Fahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des THW wird dies nun ermöglichen. Bislang galt dies lediglich für Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,75 Tonnen. Mit der überarbeitenden Verordnung können auch Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen mit dem sogenannten Feuerwehrführerschein gefahren werden.

Seit 1999 dürfen mit dem neuen Führerschein der Klasse B nur noch Fahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen gefahren werden. Dies führte bei den Hilfskräften zu Problemen, da immer weniger der Jüngeren als Fahrer für die schweren Fahrzeuge über 4,75 Tonnen zur Verfügung stehen. Im vergangenen Jahr hatte der Bund die rechtlichenVoraussetzungen für eine Sonderfahrberechtigung geschaffen. Die örtlichen Wehrleitungen und Feuerwehren hatten in Gesprächen mit der SPD auf das Thema hingewiesen. Die SPD in den Verbandsgemeinden Braubach und Loreley hatte sich daraufhin bei Land und Bund für den Feuerwehrführerschein eingesetzt.

Zudem können diejenigen, die ein freiwilliges ökologisches oder soziales Jahr sowie den Bundesfreiwilligendienst absolvieren, eine entsprechende Sonderfahrberechtigung erwerben.
„Damit vereinfachen und verbessern wir die Einsatzfähigkeit aller Dienst und die rechtliche Situation für die vielen Ehrenamtlichen zusätzlich“, sagte Roger Lewentz.