Lewentz und Göller begrüßen Bundesratsentscheidung zu Bahnlärm

Bundespolitik

In seiner jüngsten Sitzung hat der Bundesrat auf Initiative von Rheinland-Pfalz mit breiter Mehrheit beschlossen, dass die Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung verändert werden soll. Mit der Änderung der Verordnung würde ein lärmabhängiges Trassenpreissystem eingeführt. Damit greift der Bundesrat eine Forderung auf, die schon länger vor Ort und in der Landesregierung erhoben wurde. Roger Lewentz und Carsten Göller begrüßten die Entscheidung in Berlin, verdeutlichten aber auch, dass eine Alternativtrasse unabdingbar ist.

Mit dem Änderungsantrag muss sich jetzt die Bundesregierung befassen, der der Antrag nach dem breiten Mehrheitsbeschluss der Länderkammer zugeleitet wird. Ziel des Antrags ist es den Paragraphen 21 der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung zu verändern, um ein lärmabhängiges Trassenpreissystem mit Trassenpreisabschlägen für lärmarme Fahrzeuge des Güterverkehrs einzuführen. Spätestens ab dem 1. Januar 2015 soll für bestimmte Güterzüge ein Trassenpreisabschlag pro Güterwagen von 0,03 Euro und pro Lokomotive von 0,30 Euro für jeden Kilometer gewährt werden. Der Abschlag wird aber nur für die Fahrzeuge gewährt, die die TSI-Lärm der Europäischen Union einhalten und damit weniger Dezibel verursachen. Bislang fallen lediglich neue und umgebaute Fahrzeuge unter die TSI-Lärm. Mit den Kostenvorteilen soll für die Eisenbahnunternehmen ein Anreiz geschaffen werden die Bestandsfahrzeuge umzurüsten, damit die Lärmemissionen sinken.

Der Vorstoß der Landesregierung und die Entscheidung des Bundesrates finden vor Ort breite Zustimmung. Innenstaatssekretär Roger Lewentz informierte Vertreter der betroffenen Kommunen und Kreistagsmitglied Carsten Göller am Rande einer Sitzung. Nach der Entscheidung des Bundesrates ist nun die Bundesregierung gefragt die Änderung der Verordnung entsprechend umzusetzen. Dazu ergänzte Göller: „Die Verordnungsänderung hilft dem Rheintal nur bedingt. Im nächsten Bundesverkehrswegeplan muss eine alternative Trasse aufgenommen werden!“
Die örtliche Kommunalpolitik zeigte sich insgesamt erfreut über die positive Entscheidung der Länderkammer, allerdings sehen viele Betroffene eine wirkliche Entlastung nur dann, wenn ein Großteil des Güterverkehrs das Weltkulturerbe Oberes Mittelrheintal über eine alternative Trasse umfahren kann. Eine denkbare Variante einer Neubaustrecke wäre, beginnend südlich von Köln bis in den Raum Mannheim, eine Linienführung parallel zur Autobahn 61. Die Kosten für den Bau einer solchen Strecke werden auf ca. 7 Milliarden Euro geschätzt. Fertigstellung könnte im Jahr 2030 erfolgen. „Statt bei ‚Stuttgart 21’ Milliarden zu verprassen, sollte die Bahn mit sinnvollen Infrastrukturprojekten von sich reden machen und das Nadelöhr Rheintal entlasten“, erklärte Carsten Göller mit Blick auf das Großprojekt in Baden-Württemberg und eine mögliche Alternativstrecke.