Lewentz: Feuerwehrführerschein auf den Weg gebracht

Inneres

Am Rande der Delegiertenkonferenz der SPD-Loreley im Weisel informierte Innenstaatssekretär Roger Lewentz die Anwesenden um Carsten Göller, Vorsitzender der SPD-Loreley, und Hans-Josef Kring, 1. Beigeordneter der Verbandsgemeinde Loreley, über die am gleichen Tag getroffene Entscheidung des rheinland-pfälzischen Kabinetts über die geplante Neuregelung der Sonderfahrberechtigung für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige. Mit der Billigung der Rechtsverordnung macht die Landesregierung den Weg für „einfache“ Fahrberechtigungen von Einsatzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen bis 4,75 Tonnen frei.

Nach der Einführung der sogenannten EU-Führerschein und den damit einhergehenden Änderungen der fahrerlaubnisrechtlichen Vorschriften im Jahr 1999 war das Thema Führerscheine bei den freiwilligen Feuerwehren in Deutschland immer wieder auf der Tagesordnung. 1999 wurde aus der alten Klasse 3 die neue Klasse B und die berechtigte den Inhaber nur noch Fahrzeuge zu fahren, die nicht mehr als 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse haben. Feuerwehrfahrzeuge liegen durch ihre Bauart und Ausstattung häufig über dieser Grenze. Es war absehbar, dass immer mehr Wehrleute mit der alten Klasse 3 den aktiven Dienst verlassen werden und die vielen Nachwuchskräfte häufig privat nur noch die Klasse B erworben haben. Es drohte ein Mangel an Wehrleuten mit den benötigten Fahrerlaubnisklassen.
Wie Lewentz und Göller berichteten waren sie bei persönlichen Gesprächen mit Wehrleuten, mit Briefen und auch in diversen Gesprächsrunden der örtlichen SPD mit Feuerwehrleuten mehrfach auf die Problematik aufmerksam gemacht worden. Mit der Entscheidung des Ministerrats hat die Landesregierung den Weg frei gemacht, dass in Zukunft die Wehren genügend Fahrerinnen und Fahrer zur Verfügung haben. Der vorliegende Entwurf wird nun den betroffenen Spitzenverbänden zur Stellungnahme zugeleitet und soll als Verordnung Anfang des Jahres 2011 in Kraft gesetzt werden.

Die Regelung ist aber nach Meinung von Innenminister Karl Peter Bruch und der Landesregierung noch nicht ausreichend. Viele Fahrzeuge überschreiten auch die zulässige Gesamtmasse von 4,75 Tonnen und somit ist die Problematik nach wie vor nicht vollständig gelöst. „Die Länder brauchen eine Möglichkeit, auch eine Sonderfahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 Tonnen einschließlich des Führens von Fahrzeugkombinationen nach dem Vorbild der Sonderfahrberechtigung von Einsatzfahrzeugen bis 4,75 Tonnen zu erteilen“, forderte Bruch in Mainz. Eine entsprechende Bundesratsinitiative trage Rheinland-Pfalz grundsätzlich mit, so Bruch weiter.